Aktualisiert am 17.04.2021
Wir können als privatärztliche Hausarztpraxis derzeit noch keine Corona-Impfungen durchführen. Nachdem wir bereits eine erste Impfstoffbestellung aufgegeben hatten, wurde unserer Partner-Apotheke am 31.03.2021 auf Basis einer angekündigten Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Strafandrohung die Auslieferung von Corona-Impfstoff an Privatpraxen untersagt.
Am 11.04.2021 heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit:
"Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von etwa einer Million Dosen pro Woche an Impfstoffen für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie auch Privatärzte einbezogen werden. Sofern ab Mai genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann, ist darüber hinaus eine Einbeziehung von Betriebsärzten in Planung."
Die Gruppe privatärztlicher Hausarztpraxen ist demnach in den Planungen des Bundesministerium für Gesundheit nicht berücksichtigt worden.
Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren.
Privatpatienten wenden sich also an den Impfservice Hessen:
Weitere Informationen bieten diese offiziellen Seiten:
Achtung Update:
Die Information auf dieser Webseite des Bundesministerium für Gesundheit enthält Fehler in Bezug auf die Impfpriorisierungen: Wer wird wann geimpft?
Die korrekte Information finden Sie in der gültigen Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministerium für Gesundheit vom 31.03.2021, hier zum Download:
Um Patienten und Mitarbeiter vor einer COVID 19 - Infektion zu schützen, setzen wir in unserer Praxis konsequent auf persönlichen Schutz und Hygiene: Hierzu zählen FFP2-Masken sowie Händedesinfektion für Mitarbeiter und alle Patienten, ergänzende Luftreinigungsgeräte, weitere Schutzmaßnahmen bei körperlichen Untersuchungen und laufende Oberflächendesinfektion. Als Bestellpraxis mit für Alle verbindlichen Terminen können wir zudem sicherstellen, dass sich stets höchstens ein Patient im Wartezimmer aufhält. Darüber hinaus testen wir unser Team in kurzen Intervallen auf eine mögliche Corona-Infektion - damit wir ganz sicher sind.
Bitte beachten Sie die aktuellen Einreiseregeln (u. a. Corona-Tests, digitale Einreiseanmeldung, häusliche Quarantäne). Diese finden Sie hier.
Ab dem 24. Januar 2021 wird zwischen „Virusvarianten-Gebieten“, „Hochinzidenzgebieten“ und „Risikogebieten“ unterschieden. Die aktuelle Übersicht dieser Gebiete finden Sie auf dieser Seite.
Zur Entlastung der Hausarztpraxen haben die Gesundheitsbehörden Corona-Testzentren eingerichtet. Deshalb führen auch wir in unserer Praxis keine Corona-Tests durch.
Möglicherweise Infizierte und Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet können sich u. a. an folgenden Test-Stellen testen lassen.
Personen mit Symptomen:
Personen mit oder ohne Symptome:
Personen ohne Symptome (Reisende oder Personen nach einem Infizierten-Kontakt):
Wir empfehlen dringend zum sicheren Ausschluss einer COVID-19-Infektion eine 2. Testung 5 -7 Tage nach der ersten Testung.
Informationen des Robert Koch Instituts zur Quarantäne können Sie hier nachlesen.
Wir bieten quantitative Tests auf SARS-CoV-2-lgG-Antikörper an. Dieser Bluttest kann nur zum Nachweis einer bereits durchgemachten SARS-CoV-2-lnfektion genutzt werden.
Im Falle einer häuslichen Quarantäne, bieten wir unseren Patienten Videosprechstunden. Dies geschieht über einen zertifizierten Videodienstanbieter, der die Anforderungen an technische Sicherheit und Datenschutz erfüllt (Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Technische Voraussetzung ist auf Patientenseite ein Computer oder Tablet mit Internetanschluss, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Auf dem Gerät muss ein kompatibler Webbrowser verwendet werden (Chrome, Firefox oder Safari). Bitte beachten Sie, dass derzeit andere Browser nicht sicher funktionieren und deshalb nicht Verwendung finden können. Nach formaler Einwilligung durch Sie und Terminvereinbarung erhalten Sie von uns den notwendigen Zugangscode.