Privatpraxen – auch privatärztliche Hausarztpraxen – waren mehr als 2 Monate von den Impfmöglichkeiten der niedergelassenen Ärzte gegen Corona ausgeschlossen. Nachdem wir bereits eine erste Impfstoffbestellung aufgegeben hatten, wurde unserer Partner-Apotheke am 31.03.2021 auf Basis einer angekündigten Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Strafandrohung die Auslieferung von Corona-Impfstoff an Privatpraxen untersagt.
Am 11.04.2021 hieß es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit hierzu:
"Da anfangs nur eine begrenzte Liefermenge von etwa einer Million Dosen pro Woche an Impfstoffen für die Praxen zur Verfügung steht, sollen zunächst die Hausärztinnen und Hausärzte impfen. In einem nächsten Schritt sollen alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie auch Privatärzte einbezogen werden. Sofern ab Mai genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann, ist darüber hinaus eine Einbeziehung von Betriebsärzten in Planung."
Die Gruppe privatärztlicher Hausarztpraxen ist demnach in den Planungen des Bundesministerium für Gesundheit nicht berücksichtigt worden.
Unsere Praxis hat als Privatpraxis erst am 31.05.2021 die (zweite) lang erwartete Zulassung zur Bestellung von Impfstoff für Corona-Schutzimpfungen erhalten. So konnten wir im Juni 2021 mit den Impfungen beginnen.